Mit dieser Titelzeile startete die Lokalredaktion Rendsburg-Eckernförde des NDR am 01. August in das Sommerloch. Berichtet wurde über eine Warnung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH) der darauf hinwies, dass es den Feuerwehrleuten immer schwerer gemacht würde, rechtzeitig – also innerhalb der 10-minütigen Hilfsfrist – am Einsatzort anzukommen. Grund sei eine EU-Lärmschutzrichtlinie.
Doch warum erlässt die EU, deren Richtlinien übrigens einstimmig von allen Mitgliedsländern erlassen werden, eine Lärmschutzrichtlinie? Ganz einfach: Lärm macht krank. Und Tempo 30 reduziert die Lärmbelastung von Tempo 50 auf etwa die Hälfte. Dazu kommt der soziale Aspekt: Billiger Wohnraum findet sich oft direkt an Hauptverkehrsstraßen. Besonders hier sind sehr viele Menschen betroffen. Und schließlich gibt es noch den Sicherheitsaspekt: mit der Reduzierung der Geschwindigkeit wird die Anzahl von Unfällen, insbesondere von schwerwiegenden deutlich reduziert.
Die hier dargestellten Sichtweisen wirken wie ein typischer politischer Konflikt, der durch die Prioritätensetzung kommunaler Gremien zu lösen ist. Doch die hierzu erforderliche Fähigkeit zu Kompromissen scheint dem LSV SH abzugehen. Beispielsweise lässt man den Hinweis, dass Feuerwehrleute auch auf dem Weg zum Gerätehaus nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden sind, nicht gelten. Hier seien rechtliche Aspekte unzureichend sauber geklärt. Auch die Lösung der beispielhaft angeführten FF von Molfsee wird kritisiert: da nur einzelne Feuerwehrleute die neue Tempo 30 Strecke nutzen, kann man unter Einhaltung der Hilfsfrist das erste Fahrzeug zuverlässig mit sechs statt geplant neun Feuerwehrleuten bestücken. Hierdurch würde das Risiko für die Feuerwehrleute vor Ort steigen, weil in schwierigen Situationen kurzfristig Kräfte fehlen könnten. Viele Konjunktive …
Und dann kommt das Innenministerium von SH und verwirrt die Situation noch weiter: die Einhaltung der Hilfsfrist, die übrigens nicht in allen Bundesländern so kurz ist, wie in Schleswig-Holstein, sei unverhandelbar. So beginnt beispielsweise die Hilfsfrist von ebenfalls 10 Minuten bei den sparsamen Schwaben in Baden-Württemberg erst mit dem Ausrücken der Feuerwehr und nicht wie in SH bereits ab dem Anruf in der Alarmzentrale zu laufen. Und so wird auch weiterhin die Hilfsfrist dafür sorgen, dass die Kommunen in SH auf die Fläche gesehen relativ mehr Feuerwehrgerätehäuser brauchen. Gleichzeitig wird – wie in Wentorf – die Flexibilität bei der Wahl des Standorts eines Neubaus eingeschränkt. Beide Aspekte haben massive Auswirkungen auf den Haushalt der jeweiligen Kommune.
Als Kompromiss für den oben dargestellten Konflikt schlägt das Innenministerium Tempo 30 nur in der Nacht vor, was angeblich auch beim Feuerwehrverband auf offene Ohren stoßen würde. Ganz so, als würde die Schlafruhe gefährdender Lärm nicht noch viel stärker gesundheitsbedrohend sein, als tagsüber.