Aus der Villengegend führt einer der beliebtesten Spaziergänge entlang der Golfstraße und über das Reitsportzentrum in die Lohe. Mit großer Überraschung mussten die Spaziergänger auf dieser Route letztes Wochenende feststellen, dass ihr gewohnter Weg von der Golfstraße zum Grübbenweg versperrt war: „Privatgrundstück – Durchgang verboten“ hieß es da. Nun ist es sicherlich nicht der einzige Weg den Spaziergänger mit dem Ziel Lohe nehmen können, es ist aber einer ohne nennenswertem Autoverkehr und damit eine der erholsamsten Routen.
Doch wie lässt sich feststellen, ob die Sperrung mit rechten Dingen zugegangen ist? Um diese Frage zu klären, erschien eine Anfrage bei der Gemeinde angebracht. Hier die Antwort des Pressereferenten der Gemeinde:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Initiative bei diesem Thema. Zunächst beantworte ich ihre Fragen. Ja, der Vorgang ist der Gemeinde bekannt und ja, der Vorgang wurde geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass es sich bei dem betroffenen Grundstück um ein Privatgrundstück handelt. Die Fläche ist auch nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, als Wald deklariert, so dass sich etwaige öffentliche Nutzungsrechte ergeben könnten. Auch ein Gewohnheitsrecht kann hier nicht entstehen, so dass die Maßnahme in etwa derselben Maßnahme entspricht, als wenn Sie oder Ich uns einen Gartenzaun auf unserem Grundstück bauen würden.“
Nach der Prüfung der Gemeindeverwaltung kann also die Änderung von einem über lange Jahre öffentlich genutzten Weg zu einem gesperrten Privatgrundstück rechtlich nicht beanstandet werden. Gefühlt sieht das aus Sicht der Gemeinschaft zwar anders aus, aber Regeln sind eben dazu da eingehalten zu werden. Der Vorgang erinnert an die Sperrung eines Wanderwegs entlang der Bille am Krabbenkamp in Reinbek. Auch dort hat ein privater Eigentümer seine Rechte mit Hilfe eines Zaunes durchgesetzt. Ein Beispiel wo dies den Eigentümern nicht gelang, ist der Wohltorfer Kirchenweg. Aber das liegt schon arg lange zurück.
Aus Sicht des Autors sollten solche grundlegenden potentiellen Streitigkeiten über Hypotheken der Vergangenheit gar nicht erst aufkommen. Die Gemeinde muss genau wissen welche öffentlich genutzten Wege in Wentorf über private Grundstücke führen. Dann könnte sie mit dem jeweiligen Eigentümer das Gespräch suchen und eine Vereinbarung über den zukünftigen Umgang mit dem Weg schließen. Und ja, auch Transparenz wäre in diesem Zusammenhang wichtig. Es hilft nicht, wenn es Spaziergängern nicht bewusst ist, dass sie an der einen oder anderen Stelle Privateigentum betreten.
In meinem Kommentar sollte es natürlich „Aktion“, nicht „aktiv“ heißen:
Die Aktion hat auch in der Nachbarschaft für Unverständnis und Unmut geführt. Früher gab es einen Weg neben dem ehemaligen Tennisclub. Es wäre interessant, ob man den wieder herstellen könnte, um die Sperrung zu umgehen.