Etwa drei Tage kochte die Volksseele im Blumenweg. Bußgelder aus heiterem Himmel wegen einer Parkpraxis, die man über Jahrzehnte praktiziert hatte, mochte niemand so recht einsehen. So wurden viele E-Mails versandt und Einzelne wurden sogar beim Ordnungsamt der Gemeinde vorstellig. Der Bescheid dort war allerdings eher abwimmelnd, als ermutigend. Oder wie soll man es sonst bezeichnen, wenn man die „Beschädigung von Kantsteinen“ als Argument heranzog? Doch dann wurde ein Hebel umgelegt.
Eine Abordnung der Gemeinde besichtigte den „Tatort“ und bemühte sich konstruktiv eine angemessene Lösung für die verfahrene und komplexe Situation zu finden. Zunächst wurde zugesagt die bisherige Parkpraxis bis zur Realisierung einer sauberen Lösung zu tolerieren. Bereits bezahlte Bußgelder wurden erstattet bzw. die Erstattung wurde zugesagt. Im nächsten Schritt wurden Straßenabschnitte definiert in denen in Zukunft das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt sein wird. Dabei wurde nicht nur Rücksicht auf das Wurzelwerk der Alleebäume und auf Hausanschlüsse, sondern auch auf gegenüber liegende Ein- bzw. Ausfahrten von Grundstücken genommen. Schließlich beantworteten die Bürgermeisterin und der Bürgervorsteher aus ihren Urlauben heraus die E-Mails der Anwohner. Viel mehr kann eine eine Gemeinde nicht tun, um ihren Bürgern entgegenzukommen. Komisch nur, dass die Anwohner im Heckenweg und Unter den Linden, die augenscheinlich in einer dem Blumenweg vergleichbaren Situation sind, von den positiven Maßnahmen der Gemeinde bislang nicht betroffen scheinen.
Doch die prinzipiellen Regeln zum Parken in dieser engen Straße bleiben: die Durchfahrt von Feuerwehren und Müllfahrzeugen (3,05 m Min) muss genauso gewährleistet sein wie die sichere Benutzung der Gehwege für Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle. Im Ergebnis bedeutet dies, dass besonders breite Autos, also manche Wohnmobile oder auch SUVs, im Blumenweg trotz jetzt ausgewiesener Parkbuchten kaum einen legalen Parkplatz im öffentlichen Raum finden werden.