Etwas abseits vom Reinbeker Weg, oberhalb der Bahntrasse, aber unterhalb der Villen liegt eines der kleinsten und lebenswertesten Quartiere von Wentorf. Hierzu tragen insbesondere die vielen Straßenbäume an kleinen Straßen bei. Ortskundige Fußgänger und Radfahrer schätzen diesen idyllischen By-pass zur überbelasteten Landesstraße. Seit etwa einer Woche ist dieses Viertel jedoch in Aufregung: das Ordnungsamt hat ohne Vorwarnung eine über Jahrzehnte geübte und von der Gemeinde geduldete Parkpraxis aufgekündigt.
Hierzu ein paar Details, ohne die das Problem nur schwer verständlich ist: von Kantstein zu Kantstein hat die Straße eine Breite von etwa 4,50 m. Dahinter kommt auf beiden Seiten ein Gehweg, auf dem die Alleebäume gepflanzt sind. Diese Bäume benötigen etwas über einen Meter. Wiederum dahinter kommt der Gehweg, der auf der einen Seite etwa 1,20 m und auf der anderen über 1,50 Restbreite hat. Die Anwohner parken seit Jahrzehnten ihre PKW mit zwei Rädern auf dem Bordstein und damit zwischen den Baumstämmen. Dies ermöglicht einerseits die Durchfahrt von größeren Lastwagen wie Feuerwehr und Müllwagen, die jeweils runde 3 Meter Breite in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist diese Parkpraxis keine Behinderung für die Nutzer des Gehwegs. Letzteres bestätigt das Ordnungsamt, wenn es ein Bußgeld von 55,- Euro wegen Parkens auf dem Bordstein ohne Behinderung verhängt.
Anwohner, die nicht auf Stellflächen auf ihrem Grundstück zurückgreifen können – von erwachsenen Kindern, Besuchern und Handwerkern mal ganz abgesehen – dürfen also nach Auffassung des Ordnungsamtes nicht wie oben beschrieben parken. Das ist formal korrekt, da die Fläche ab dem Kantstein also auch zwischen den Bäumen zum Gehweg zählt. Doch ist es auch lebens- bzw. bürgernah? Oder geht es nur um die Durchsetzung bürokratischer Vorschriften?
Was wäre die Alternative? Das vom Ordnungsamt offensichtlich gewünschte, da nicht beanstandete, Parken auf der Straße (siehe Foto oben)? Bei der verbliebenen Straßenbreite können Feuerwehr oder Müllwagen viele PKW nicht mehr passieren, was wiederum das Ordnungsamt – diesmal mit umgekehrtem Vorzeichen – auf den Plan rufen dürfte. Oder darf man in der Straße vor seiner Haustür gar nicht mehr parken? Das würde allerdings einen Fußweg von mehreren 100 Meter bedeuten. Beladen mit einem Wocheneinkauf für eine mehrköpfige Familie, wäre das kaum als bürgernah zu bezeichnen.
Oder was wäre damit: die Gemeinde lässt ein Schild aufstellen das auf einer Seite der Straße das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt? Sie könnte aber auch einfach die bislang geübte Tolerierung der Parkpraxis fortsetzen. Man würde zumindest die Kosten der Schilder sparen.