Wie jeder Grundstückseigentümer, hat auch der Eigentümer eines Waldes eine Verkehrssicherungspflicht. Auch von seinem Grund und Boden darf keine Gefahr für angrenzende Grundstücke ausgehen. Ein Förster muss also überprüfen, ob herabfallende Äste oder gar Bäume an den Grenzen seines Reviers Schäden verursachen können und dies im Zweifelsfall verhindern. Was aber vielen Besuchern eines öffentlich zugänglichen Waldes nicht bewusst ist, ist dass diese Verkehrssicherungspflicht im Inneren des Waldes nicht gilt. Der Spaziergang im Bergedorfer Gehölz oder an der Bille geschieht immer auf eigene Gefahr. Besonders dramatische Konsequenzen kann dies bei Stürmen haben, weshalb bei starken Windböen vor dem Betreten der Waldgebiete gewarnt wird.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Sollte der Waldbesitzer für Besucher eine Infotafel oder eine Bank im Wald aufstellen, dann haftet er an dieser Stelle eben doch. Die eigenartige Logik dahinter ist, dass eine Infotafel oder Bank das Verweilen an einer womöglich gefährlichen Stelle zumindest verlängert. Der Förster muss daher nicht nur am Waldrand, sondern zusätzlich punktuell im Wald die Sicherheit der Besucher gewährleisten.
Um dieser Pflicht Genüge zu tun, müssen Förster Zeit und Budgets für die Pflege der beschriebenen Stellen haben. Da es daran fehlt, ist es am Einfachsten Infotafeln und Bänke zu minimieren. In Niedersachsen sollen nach einem NDR-Beitrag aus diesem Grund bereits ein Drittel der Bänke in Wäldern abgebaut worden sein. Da Besucher der Wälder beginnen das Fehlen der Bänke schmerzlich zu vermissen, läuft jetzt eine Initiative der Waldbesitzer die entsprechende rechtliche (Über-)Regulierung zu ändern. Allerdings, wie das so mit deutschen bürokratischen Regeln ist: Todgesagte leben länger.
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