Die Gemeindevertretung hat am 19. März 2026 eine weitreichende Entscheidung zur Zukunft der weiterführenden Schulen getroffen – und damit zugleich ein Großprojekt beerdigt. Das seit Jahren diskutierte Schulzentrum mit Neubauten für Gymnasium und Gemeinschaftsschule ist vom Tisch. Ausschlaggebend waren fehlende Flächen und die unklare Finanzierbarkeit. Stattdessen setzt die Politik nun klare Prioritäten: Die Gemeinschaftsschule rückt in den Mittelpunkt, während die Planungen für das Gymnasium vorerst zurückgestellt werden. Offiziell heißt es, weitere Untersuchungen zur „ganzheitlichen Raumbedarfsdeckung“ des Gymnasiums würden zugunsten der Gemeinschaftsschule zurückgestellt. Doch einfach wird der eingeschlagene Weg nicht. Im Gegenteil: Bevor konkrete Entscheidungen fallen, fordert die Gemeindevertretung zunächst belastbare Kostenrahmenschätzungen für zwei Varianten:
- einen Neubau der Gemeinschaftsschule am bisherigen Standort
- oder einen Neubau auf dem Gelände des Sportplatzes – inklusive Neubau der Sportanlagen an anderer Stelle.
Gerade die zweite Option hat es in sich: Dafür wäre ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Zudem betont der Beschluss ausdrücklich, dass dem Bedarf an Sportflächen Vorrang einzuräumen sei. Eine Formulierung, die einmal mehr zeigt, wie groß der Druck in Wentorf bei Hallen- und Sportflächen ist. Der zuständige Planungs- und Umweltausschuss steht damit vor anspruchsvollen Aufgaben. Er soll nicht nur einschätzen, ob sich für die Sportplatz-Variante überhaupt ein rechtssicherer Bebauungsplan aufstellen lässt, sondern auch, wie lange ein solches Verfahren dauern würde. Auch die Verwaltung wird stark gefordert sein. Die Bürgermeisterin soll darlegen, welchen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf die umfangreichen Prüfungen und Planungen verursachen. Klar ist schon jetzt: Der neue Kurs bedeutet viel Arbeit – und dürfte Zeit kosten.
Die Lohe bleibt im Spiel
Ganz vom Tisch ist unterdessen ein anderes sensibles Thema nicht: die Zukunft der „Lohe“. Weder die mögliche Verlagerung des Kleingartenvereins noch eine alternative Nutzung des Gebiets sind endgültig geklärt. Im Rahmen der Ortsentwicklung soll die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 41 überarbeiten und die bereits erfolgte landesplanerische Anzeige anpassen. Was technisch klingt, hat politische Brisanz: Eine solche Anpassung könnte bedeuten, dass Wentorf seine Siedlungsgrenzen über bisherige Vorgaben der Raumordnung hinaus erweitern möchte. Das würde im Widerspruch zu den Zielen der Landesplanung, aber auch zu früheren Leitlinien stehen. Bereits 2002 hatte sich die Gemeinde klar dafür ausgesprochen, die Lohe von Bebauung freizuhalten. Ziel war es, ein ökologisch wertvolles Gebiet sowie ein wichtiges Naherholungsareal für die Region zu bewahren. Dies war bisher ebenfalls Ziel der Landesplanung. Zwar wurde 2013/2014 mit dem Waldkindergarten eine Ausnahme geschaffen – doch diese sollte ursprünglich einmalig bleiben. In der Praxis hat sich die Nutzung seitdem schrittweise ausgeweitet, bislang ohne rechtliche Grundlage.
Die Grundsatzfrage Lohe bleibt offen
Die entscheidende Frage ist daher weiterhin ungelöst: Soll Wentorf langfristig in die Lohe hineinwachsen – oder an den bisherigen Grenzen festhalten? Da die Landesplanung in Kiel die Entwicklung der Gemeinde in die Lohe hinein bisher unmöglich macht, soll durch die landesplanerische Anzeige geklärt werden, ob es eine Entwicklung in die Lohe hinein geben soll oder nicht. Denn eines gilt als sicher: Jede neue Nutzung in diesem sensiblen Gebiet schafft Präzedenzfälle und erhöht den Druck für weitere Eingriffe. Die Gemeinde steht damit vor einer Richtungsentscheidung, die weit über Schulpolitik hinausgeht. Wie sie ausfällt, dürfte die Entwicklung Wentorfs für Jahrzehnte prägen.
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