Grafik: WiB-Online
Es gibt politische Ideen, die fühlen sich gut an. Und es gibt politische Ideen, die wirken. „Abpflastern“ gehört eindeutig zur ersten Kategorie. Die Idee ist schnell erzählt: Bürgerinnen und Bürger sollen Versiegelte Flächen aus ihren Vorgärten entfernen, ein bisschen Grün pflanzen, ein Foto machen – und bekommen dafür 50 Euro. Eine Art Cashback für gutes Gewissen. Der ökologische Payback-Punkt. Man kann das sympathisch finden. Wirklich. Endlich passiert mal etwas. Endlich macht man selbst etwas. Endlich nicht nur reden, sondern handeln – vor der eigenen Haustür, im wahrsten Sinne. Und dann schaut man auf die Zahlen, wenn man möchte. Deutschlandweit hat die Aktion im vergangenen Jahr etwa so viel Fläche entsiegelt wie ein bis anderthalb Fußballfelder. Das klingt erstmal ordentlich – bis man danebenlegt, was gleichzeitig passiert.
Deutschland versiegelt täglich mehr als 70 Fußballfelder. Schleswig-Holstein bringt es auf mehrere Fußballfelder – jeden Tag. Anders gesagt: Während engagierte Bürger ihre Flächen entsiegeln, wächst am Ortsrand die nächste Großversiegelung eines Baugebietes. Während vorne die Steine rausfliegen, rollen hinten die Bagger an. Und zwar nicht im gleichen Maßstab. Eher so: Teelöffel gegen Betonmischer. Man muss kein Zyniker sein, um sich zu fragen, was hier eigentlich passiert.
Natürlich hat „Abpflastern“ einen Wert. Es schafft Bewusstsein. Es zeigt, dass Versiegelung kein abstraktes Problem ist, sondern direkt vor der eigenen Tür beginnt. Jeder Quadratmeter, der wieder Wasser aufnehmen kann, ist besser als keiner. Jede Blüte hilft irgendeiner Biene, die es ohne diese Blüte nicht gäbe. Das ist alles richtig. Aber es ist eben auch nur die halbe Wahrheit. Denn während Bürger mit 50 Euro motiviert werden, ihre Einfahrt aufzubrechen, wenn sie es denn wirklich machen, fehlt an anderer Stelle das, was wirklich zählen würde: verbindliche Regeln. Eine echte Begrenzung von Flächenverbrauch. Politische Entscheidungen, die Wachstum nicht automatisch mit mehr Beton gleichsetzen.
Was würde also tatsächlich wirken?
Zum Beispiel eine harte Obergrenze für Flächenversiegelung. Ein verbindliches nationales Budget – und wenn das aufgebraucht ist, wird schlicht nicht weitergebaut. Wer doch bauen will, muss sich Flächenrechte von anderen Kommunen kaufen. Wachstum bekäme endlich einen Preis. Oder eine echte Versiegelungsabgabe. Nicht symbolisch, sondern spürbar. Jeder neu betonierte Quadratmeter kostet – dauerhaft. Plötzlich lohnt es sich, Parkplätze zu begrünen, Dächer zu nutzen oder bestehende Flächen effizienter zu bebauen, statt immer neue auszuweisen.
Ebenso überfällig: ein konsequentes „Innen vor Außen“ im Baugesetz. Erst Baulücken schließen, Industriebrachen nutzen, aufstocken, nachverdichten – und erst wenn das ausgeschöpft ist, darf überhaupt über neue Flächen am Ortsrand gesprochen werden. Heute ist das eher eine freundliche Empfehlung als eine echte Pflicht. Und schließlich: Rückbauverpflichtungen. Wer versiegelt, muss an anderer Stelle entsiegeln – und zwar im gleichen Umfang. Nicht irgendwann, sondern konkret, nachweisbar und überprüfbar. Das alles wäre politisch möglich. Es wäre nur nicht bequem. Stattdessen wird Verantwortung elegant nach unten delegiert. Das hat etwas Beruhigendes. Für alle Beteiligten. Die Politik kann Aktivität vorweisen. Die Bürger können guten Gewissens pflanzen. Und am Ende wächst trotzdem weiter, was immer gewachsen ist: versiegelte Fläche. Vielleicht ist „Abpflastern“ also weniger eine Lösung als ein Symbol. Ein freundlicher, gut gemeinter Hinweis darauf, dass wir das Problem verstanden haben – ohne es wirklich lösen zu wollen.
Noch einmal hier kurz zusammengefasst: Was gibt es eigentlich schon an Regeln gegen Flächenversiegelung? Vieles existiert bereits – allerdings oft eher als Zielvorgabe oder Empfehlung statt als harte Grenze. „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist im Baugesetz verankert. Gemeinden sollen zuerst Baulücken, Leerstand und Brachen nutzen, bevor neue Flächen am Ortsrand bebaut werden. In der Praxis bleibt dabei jedoch viel Spielraum. Sowohl der Bund als auch Schleswig-Holstein haben Ziele zur Reduzierung des Flächenverbrauchs formuliert. Das Problem: Diese Ziele sind politisch formuliert, aber kaum verbindlich und ohne echte Sanktionen bei Überschreitung. Eine echte Versiegelungsabgabe, die neue versiegelte Flächen dauerhaft teuer machen würde, gibt es bislang praktisch nicht. Instrumente für Rückbau und Entsiegelung existieren zwar im Baugesetzbuch, werden aber selten konsequent genutzt. Auch Raumordnung und Landesplanung enthalten Vorgaben zum Flächensparen und zur nachhaltigen Entwicklung. Viele dieser Regeln sind jedoch Abwägungssache und hängen stark vom politischen Willen vor Ort ab.
Herrn Lesko´s Gedanken sind auch die Meinen seit Jahrzehnten!
Was kann ich armes Milchmädchen nur daran ändern? Das frage ich mich schon genauso lange!
Wann greift endlich das Bewusstsein der Politiker? (Oder handeln sie bei vollem Bewusstsein?)
Es wird immer der billigste und einfachste Weg gewählt! Die Zukunft wird außer Acht gelassen,
denn dann sind die Entscheider sowieso nicht mehr im Amt ! Ich bin untröstlich über diese Gleichgültigkeit!
Moin, Ralf, gut überlegt und argumentiert. Dem stimme ich in jedem Punkt zu. –
Dazu fällt mir die „Wentorfer Weide“ ein: Fa Aldi hatte einen guten Plan zur Ausgleichsbegrünung vorgelegt. Dem auch die Grünen zustimmten. Aber auch hier kam zu einer „Erhöhung“ – symbolisch – des Gedanken zum Erhalt der Weide. „Wir singen für die Weide …“
Auch eine Verklärung und Verkennung der Verhältnismäßigkeit.
Aus meiner Sicht: Lächerlich und peinlich.
Uli Gröhn
Was soll an dieser Stelle die Forderung nach verbindlichen Regeln? Die haben wir längst auch in S-H in der Landesbauordnung. Was wir nicht haben: deren konsequente Durchsetzung. Die gab es bisher nicht, Kontrolle fand nicht statt, wird auch künftig nicht stattfinden, weil nicht wirklich gewollt oder kein Personal verfügbar. Das einzige was hilft, ist ein Schärfen des Problembewußtseins auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Dafür könnte diese Aktion einen Beitrag leisten.
Das ist ein sehr berechtigter Einwand – und ich würde dir in einem zentralen Punkt ausdrücklich zustimmen:
Ohne konsequente Durchsetzung bleiben selbst gute Regeln wirkungslos.
Gerade im Bau- und Planungsrecht sieht man das ja häufig: Es gibt Vorgaben, Abwägungsgebote und auch Instrumente, aber in der Praxis entscheidet am Ende oft die konkrete Umsetzung vor Ort – und die hängt nun mal an Personal, Prioritäten und politischem Willen.
Insofern hast du recht: Kontrolle und Anwendung sind entscheidend. Wenn bestehende Regelungen nicht genutzt oder überprüft werden, entfalten sie kaum Wirkung.
Gleichzeitig würde ich die Forderung nach verbindlicheren Regeln nicht ganz fallen lassen. Denn viele der bestehenden Vorgaben sind tatsächlich eher als „Leitplanken“ formuliert – also mit Spielräumen. Genau diese Spielräume führen dann dazu, dass selbst bei guter Rechtslage am Ende doch wieder neue Flächen ausgewiesen werden können. Verbindlichere Instrumente könnten hier zumindest den Rahmen enger setzen und Entscheidungen klarer machen.
Ich würde es deshalb eher als Zusammenspiel sehen: Regeln, die klar genug sind, um Orientierung zu geben
und deren konsequente Anwendung, damit sie nicht nur auf dem Papier stehen.