Potential Wentorfs laut Präsentation TH Lübeck
Der Masterstudiengang Stadtplanung der TH Lübeck erarbeitete im Sommer 2026 ein Konzept zur Entwicklung Wentorfs zu einer „zukunftsfähigen und lebenswerten Gemeinde“. Geleitet wurde das Studienprojekt von Professor Menzl und begleitet durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Ergebnispräsentation dieser studentischen Arbeiten hat die Gemeinde auf ihrer Internetseite www.wentorf.de/aktuelles/Ortsentwicklungskonzept veröffentlicht. Die vorgestellten Konzepte und Ideen sind keine beschlossenen Planungen der Gemeinde Wentorf, sondern sollen als Diskussionsgrundlage dienen. Dieses Angebot greift WiB mit diesem Artikel auf. Im diesem, zweiten Teil werden die Aussagen rund um das Thema „Wohnraum“ zusammengefasst.
Die Präsentation beginnt mit der Diagnose einer zunehmenden Überalterung der um 13.500 Einwohner stagnierenden Bevölkerung. 2024 waren 25,9 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt und nur 16,5 % Kinder und Jugendliche (0 – 18 Jahre). Da die stärksten Jahrgänge kurz vor dem Rentenalter stehen, wird erwartet, dass die Anzahl der Senioren in den kommenden Jahren stark zunimmt. Zusätzlich zeigten sich in den letzten 5 Jahren Zuwächse beim Zuzug von Senioren und eine Abwanderung junger Erwachsener. Die durchschnittliche Wohnfläche liegt in Wentorf bei 100 qm, etwa 5 qm über dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein. Kleinere Wohneinheiten unter 60 qm kommen nur auf 14,9 % des Bestands.
Im Ergebnis drohe ein „demographischer Knick“, der durch einen steigenden Altersdurchschnitt, weniger Geburten, weniger junge Familien und schlechtere Auslastung der Infrastruktur u.a. zu Kitas und Schulen gekennzeichnet ist. Dies führe zu einer Abwärtsspirale in der Daseinsvorsorge, welche sich nur durch einen Generationenwechsel im Wohnungsbestand unterbrechen ließe. Auf Grundlage dieser Drohkulisse untersuchten die Studenten welche Möglichkeiten es gibt in Wentorf neuen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Neben Dachgeschossausbau und Aufstockung im Bestand in überschaubarem Ausmaß, und Baurechtsänderungen empfehlen die Studenten neue Bauvorhaben auf der Grundlage des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, den sogenannten „Bau-Turbo“. Die oben dargestellte Karte von Wentorf zeigt welche Flächen gemeint sind. Und in der Tat scheint es hier einiges Potential zu geben.
Auf diesen Flächen sollen Neubauten insbesondere für altersgerechtes Wohnen entstehen. Der Gemeinde wird empfohlen durch die Ausübung des Vorkaufsrechts Schlüsselgrundstücke zu erwerben und in Erbpacht an Bauträger zu vergeben. Ein Wohnlotse soll Umzugswillige beraten und bei der Ansiedlung sozialer Träger ohne Gewinnerzielungsabsichten unterstützen. Da Wentorf nur begrenzt Platz für Neubauten hat, soll die Lösung auf Ebene des Mittelzentrums angestrebt werden.
Kommentar: Das Thema Überalterung ist sicherlich kein Wentorf-spezifisches. Diese Entwicklung ist für gesamt Deutschland, wenn nicht gar Westeuropa zu erwarten. Aber was ist so schlimm an einer Verkleinerung der Infrastruktur aufgrund geringerer Nachfrage? Ist es nicht mehr eine Frage, ob und wie die Bevölkerung bei entsprechenden Maßnahmen mitgenommen wird?
Besonders an Wentorf ist die Nähe zur Großstadt und der geringe Platz für Neubauten. Das führt zu einem hohen Mietniveau. In dieser Situation ist es Aufgabe der Politik den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Während in Hamburg bei Bauprojekten die Mieten von 35 % der Wohnungen über eine Sozialbindung vergeben werden, gibt es in Wentorf nichts Vergleichbares.
Und noch eine Besonderheit gibt es in Wentorf: Bauvorhaben, für die gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist, werden hier im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses behandelt. Viele Gemeinden in Schleswig-Holstein behandeln derartige Themen öffentlich und haben gute Erfahrungen damit gemacht. Eine Änderung der Verwaltungspraxis in Wentorf würde zu einer größeren Transparenz der kommunalen Entscheidungsprozesse beitragen und den unmittelbar Betroffenen ermöglichen sich frühzeitig über geplante Vorhaben zu informieren und die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen. Insbesondere sollte dies für die Anwendung des „Bau-Turbo Gesetzes“ gelten, das erhebliche Abweichungen vom regulären Planungsrecht zulässt.