4 Kommentar(e) im Thema “Fragliche Bundeszuwendung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus-Gibt es einen Plan-B?

  1. In welcher Welt sollte es Sinn ergeben, ein Feuerwehrgerätehaus an eine Ortsgrenze zu setzen?!?! 

    Es gibt neuerdings so etwas wie Hilfsfristen, die es einzuhalten gilt, um rechtzeitig Hilfe zu gewährleisten. 

    Die werden nicht erreicht, wenn man ein Gerätehaus an die Ortsgrenze stellt.

    Darüber hätte ich mich aber auch vorher informiert, bevor ich so einen Artikel verfasse.

    In diesem Artikel steht, dass die Feuerwehr endlich handlungsfähig ist.

    Durch eine Verschiebung an die Ortsgrenze wird die Feuerwehr keine Hilfsfristen mehr halten können und die Feuerwehrleute, die meist aus der Mitte des Ortes, oder von der anderen Seite des Ortes kommen, sind deutlich später am Gerätehaus, was das Erreichen der Hilfsfristen nochmal deutlich unmöglicher macht.

    Die Feuerwehr wird besser Handlungsfähig wenn man es jetzt einfach bauen lässt statt ständig alles neu zu diskutieren.

    Es hat schon seine Gründe, warum ein Feuerwehrgerätehaus zentral gebaut wird. 

    1. Hallo,
      in dem Beitrag ging es weder um die Hilfsfristen noch um den Ortsrand, den die jetzigen Feuerwehrleute angeblich nicht erreichen können. Es wird für die Zukunft geplant, die vielleicht nicht mehr alle erleben. Man kann sich nicht vorstellen, dass zukünftig die Feuerwehrleute, die übrigens unseren höchsten Respekt haben, zukünftig alle neben dem Gerätehaus wohnen. Zumal der eine oder andere sicherlich vor jedem Einsatz im Ernstfall einer Beschäftigung nachgeht und während der Arbeitszeit anreisen muss!

      Ihr Kommentar geht davon aus, dass die Feuerwehr mit dem Neubau immer noch genug Zeit hat, abwarten kann und in dem jetzigen Gebäude keinen Stress hat.
      Wer glaubt so etwas ernsthaft?

  2. Und mal wieder ist ein Text von WiB zum Thema Feuerwehr mit Fehlinformationen und Unwissenheit gespickt.
    Weder ist am Ortsrand ein geeignetes Gelände, noch ist von dort die Hilfsfrist einzuhalten.
    Warum sollte die Feuerwehr in Wentorf den Neubau mit seinen Verzögerungen nicht „überleben“???
    Und das dieses Jahr kein neuer stellvertretender Wehrführer gefunden werden konnte, könnte daran liegen dass das Jahr 2025 erst 2,5 Monate alt ist.
    Und abschließend wurde in den vergangenen Jahren nicht nur darauf vertraut, daß es mit dem Neubau „schon irgendwie gut geht“, sondern es wurde alles möglich gemacht, dass das Projekt ein gutes Ergebnis erhält.

    1. Hallo voll verarsche hotmail, (so lautet die Adresse des des anonymen Senders)
      wer sich hinter einer solchen E-Mail Adresse versteckt, erwartet doch nicht wirklich, dass man sein Geblubber überhaupt zur Kenntnis nimmt. Zumal der Schreiberling voll Verarsche hotmail wenig bis gar keine Kenntnisse von den Vorgängen hat, sonst wüsste er (oder sie?) mehr über Hilfsfristen und Gemeindevermögen. Darum ging es ohnehin gar nicht.
      Mehr solche Ignoranten in unserer Gesellschaft lassen uns erschaudern, denn sie haben die Realitäten auf der Welt noch gar nicht begriffen. Vorsichtshalber sei betont, dass Wentorf nicht der Nabel der Welt ist, sondern unter Berücksichtigung der weltpolitischen Lage die Frage an die gewählten Vertreter erlaubt sein muss, ob die kleine Gemeinde Wentorf nicht auch für den Katastrophenschutz gerüstet sein muss. Hoffentlich kennen dann im Ernstfall alle die Hilfsfristen.
      Danke – der Kommentar ist wirklich volle Verarsche.

      Aus der Pressemitteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wentorf :

      „Gleichzeitig sucht die Feuerwehr nach einem neuen stellvertretenden Wehrführer, da sich Stephan Petersen nach Ablauf seiner Amtszeit im vergangenen Herbst nicht wieder zur Wahl gestellt hat. Mittlerweile sind zwei Versammlungen vergangen, ohne dass es Vorschläge für diese Position gab. Keine einfache Situation: Zu einer Anerkennung als freiwillige Feuerwehr gehört nämlich auch die so genannte „Sicherstellung der ununterbrochenen Amtsführung“, die ohne stellvertretende Wehrführung nicht dauerhaft erfüllt ist. Die Gemeinde steht nun in der Pflicht, dies an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden und innerhalb der Wehr für das Amt zu werben.“

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