In der letzten Woche haben wir uns mit den Finanzen der Gemeinde beschäftigt, um herauszuarbeiten, welche notwendigen Investitionen außer dem Feuerwehrgerätehaus noch in der Warteschleife liegen. Wir haben in dem Beitrag darauf hingewiesen, dass ein striktes „Kosten- und Qualitätsmanagement“ erforderlich sein wird, um sowohl die Baukosten als auch den Geldeinsatz streng zu überwachen, denn es liegen bisher lediglich Kostenschätzungen vor. Die endgültigen Baupreise werden vermutlich höher sein. Auch dazu erreichten uns diverse Kommentare, nachzulesen unter dem Online Artikel: Wer soll das bezahlen, die Finanzen der Gemeinde Wentorf
Richtigzustellen ist allerdings, die Aussage dort, „wir“ hätten „mehr Geld auf dem Festgeldkonto als Darlehen.“ Dies mag als Momentaufnahme richtig sein, sagt jedoch überhaupt nichts über die Zukunft aus. Falls angedeutet werden soll, die Gemeinde habe genug Geld „auf der hohen Kante“ und es gäbe daher keine Finanzierungsprobleme, klären wir die Frage der „Festgeldkonten“ und der „Darlehen“ wie folgt auf:
In dem öffentlichen Protokoll des Finanzausschusses vom 02.11.2023 heißt es unter TOP 8:
„Der Stand der liquiden Mittel wird zum 02.10.2023 mit 12.620.512,58 Euro ausgewiesen. (Stand 01.09.2023 mit 14.864.274,09 Euro). Aktuell sind zinsbringend Finanzmittel in Höhe von 9,0 Mio. Euro als Festgelder mit unterschiedlichen Laufzeiten bei Zinskonditionen von bis zu 3,5 v.H. angelegt. Darüber hinausgehende liquide Mittel werden unter Betrachtung der aktuellen Bedarfe u.a. auf einem Festgeldkonto zinsbringend geführt.“
Bis Ende 2024 wird von einer sinkenden Liquidität auf 7.585.000 € ausgegangen. *)1
Liquide Mittel dürfen auf Festgeldkonten zinsbringend festgelegt werden, es muss aber sichergestellt werden, dass das Geld nicht gebraucht wird und kurzfristig wieder zur Verfügung stehen kann. *)2
Gespeist werden die liquiden Mittel z. B. durch die Realsteuereinnahmen, die 2024/2025 infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Lage besonders bei der Gewerbesteuer nicht mehr so üppig ausfallen könnten, wie in der Vergangenheit. Auch eine nicht vorhergesehene Gewerbesteuerrückzahlung kann ein unerwartetes Loch in die Kasse reißen.
Im Haushaltsplan 2024 sind weitere 3 Mio. € Kassenkredite, vorgesehen, die bei Bedarf kurzfristig bei Kreditinstituten aufgenommen werden können. Dies sichert die Liquidität dann, wenn die Festgeldkonten alle aufgelöst sind und keine liquiden Mittel mehr vorhanden sind. Andernfalls wäre die Gemeinde zahlungsunfähig und könnte beispielsweise fällige Rechnungen nicht bezahlen. Das kann man sich besonders gut vorstellen, wenn Handwerkerrechnungen nach Baufortschritt im Investitionsbereich oder Abschläge auf geleistete Arbeiten der einzelnen Gewerke neben den Gehältern der Beschäftigten zu zahlen sind.
Die Gemeinde hatte im Haushaltsjahr 2022 den Schuldendienst für Darlehen in Höhe von 11.6 Mio. € aufzubringen. 2023 werden es 17 Mio. € und 2024 18 Mio. € sein 3. Nachtragshaushalt 2023/2024*)3
Die Verpflichtungsermächtigungen (Berechtigung, finanzielle Verpflichtungen einzugehen) insgesamt 13.6 Mio. € sind wie Darlehen anzusehen, die den künftigen Schuldendienst erhöhen werden.
So rosig, wie es mit einer momentanen Null suggeriert werden soll, ist es also nicht.
In ihrer Rede beim Neujahrsempfang 2024 hat die Bürgermeisterin es schon auf den Punkt gebracht: zukünftig braucht es mehr Transparenz in der Arbeit von Verwaltung und Gemeindevertretung und mehr Bürgerbeteiligung.
Die Einwohnerversammlung am 01.02.2023 ist ein erster Schritt.
Quellenangaben:
*)1 3. Nachtragshaushalt 2023/2024, Vorbericht S. 8, Ziffer 5
*)2 siehe Runderlass zu § 88 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung – Anlage von liquiden Mitteln vom 21.07.2022
Absolut richtige Darstellung. Nur weil in der Vergangenheit mit vorhandenen Mitteln gut gearbeitet wurde, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass es auch in Zukunft so ist. Bei den prognostizierten Baukosten, welche in der Regel dann doch höher werden, wird mit Sicherheit ein mit Sicherheit namhafter zusätzlicher siebenstelliger Betrag an Zins und Tilgung jährlich anfallen. Dies wird dann zu Lasten anderer Investitionen gehen beziehungsweise man wird die Steuern für die Bürger:innen entsprechend erhöhen. Des weiteren sollten wir berücksichtigen, dass im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Lage meines Erachtens die Gewerbesteuereinnahmen eher rückläufig als zunehmend sein werden. Deshalb erneut: Überarbeitung des Konzeptes auf ein absolutes Minimum, ohne den Anspruch zu haben, hier ein Vorzeigeprojekt für weit über die Region hinausgehendes Vorhaben zu erstellen. Maß halten vor Vorbildfunktion. So schön, ein Bundeszuschuss wäre, müssen wir hierbei berücksichtigen, dass erhebliche zusätzliche Investitionen erforderlich sind.
Um es klar zu sagen: man kommt auch mit einem VW Golf, den man sich leisten kann, zum Ziel. Es muss nicht der Maybach sein, um auf den deutlich höheren Kaufpreis einen Nachlass zu bekommen, den man sich aber ohnehin nicht leisten kann.