Für die Sitzung des Bürgerausschusses am 02.12.2024 hatte die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die Alternativen aufzeigen wollte: Schulzentrum ja oder nein? Standorte für Neubauten? Alternativstandort für den Kleingartenverein e.V.?Abschließend wies die Verwaltung darauf hin, dass keine personellen Ressourcen für Großprojekte dieser Art vorhanden seien und mindestens eine zusätzliche Stelle auszuschreiben wäre. Diese Vorlage wurde in der Sitzung am 02.12.2024 jedoch gar nicht behandelt, sondern durch einen gemeinsamen Antrag von drei Fraktionen ersetzt. Schade insofern, dass diesen Antrag die anwesenden Bürger:innen nicht kannten, sondern nur die Ausschussmitglieder. Es war somit schwer, dem Sitzungsverlauf zu folgen. Leider ist bis heute nicht konkret bekannt, welcher Beschluss protokolliert wurde.
WiB online hat sich nunmehr mit dem gemeinsamen Antrag auseinandergesetzt und gibt die Begründung hier auszugsweise wieder: Die Überschrift des gemeinsamen Antrags lautet:
6-Punkte-Plan zur weiteren Schulentwicklung: Neubauten in die Wege leiten. Planung voranbringen. Bildung stärken.
Was nun folgt, ist ein Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung, die jedoch erst am 20.03.2025 tagen wird:
1. Die räumliche und bauliche Situation der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums erfordern einen Neubau beider Schulen. Beide Schulen werden als gleichbedeutend wichtig für Wentorf angesehen.
2. Mindestens eine der Schulen, möglicherweise und nach eingehender Abwägung auch beide Schulkomplexe, sollen auf dem heutigen Gelände des Kleingartenvereins errichtet werden. Als zweite, gleichwertige Option für eine der beiden Schulen wird ein Neubau auf dem heutigen Areal der Gemeinschaftsschule (inklusive angrenzender gemeindeeigener Flächen) in Betracht gezogen.
3. Für den Kleingartenverein soll ein potenzieller Alternativstandort gesucht werden.
4. Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule wird beantragt.
5. Die Prüfungsszenarien (A: Standortfrage gemeinsam/einzeln; B: Alternativstandort Kleingartenverein) sind verwaltungsseitig transparent und nachvollziehbar aufzubereiten, sodass eine Beschlussfassung hierüber auf einer möglichst breiten Kenntnislage getroffen werden kann.
6. Die Verwaltung soll kurzfristig einen möglichen Zeitplan ausarbeiten und aufzeigen, welche weiteren Beschlüsse und organisatorischen Anpassungen bei der Umsetzung des heutigen Beschlusses erforderlich werden.
Zur Begründung führen die Fraktionen an:
„Die antragsstellenden Fraktionen erkennen diesen erheblichen Bedarf nicht nur an, sondern wollen die Diskussion nun auch zu Ergebnissen führen. Dabei ist unter Abwägung aller Argumente festzuhalten, dass nur ein Neubau beider Schulen den geschilderten Anforderungen gerecht wer- den kann. Sanierungen oder Anbauten wären nur ein teures Flickwerk, das langfristig gesehen die schlechtere Alternative ist. Die Neuordnung der Schulkostenbeiträge führt dazu, dass nun auch unter finanziellen Aspekten ein Neubau forciert werden kann.Weiterhin bleibt zu konstatieren, dass der heutige Standort des Gymnasiums für Schulen ungeeignet ist. Weder die Verkehrssituation noch die baulichen Umstände sind für einen Neubau förderlich.“
[Es folgt ebenfalls der Ausschluss des ehemaligen HSB Geländes am Petersilienberg und das Gelände des SC Wentorf am Südring].
„Die Fläche des Kleingartenvereins bietet dagegen Raum für mindestens eine neue Schule, liegt verkehrstechnisch günstig und kann ohne Störung des Schulbetriebs parallel zu diesem bebaut werden. Die antragsstellenden Fraktionen erkennen gleichzeitig die soziale Bedeutung des Kleingartenvereins an und möchten deshalb Alternativstandorte für diesen suchen.“
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„Um sich auch zwei getrennte Standorte offenzuhalten und so die Stellungnahme der Schulen zu berücksichtigen, soll auch ein Neubau einer Schule auf dem Areal der heutigen Gemeinschaftsschule (inklusive Sportplatz) geprüft werden.
Die Gemeinschaftsschule ist in jedem Fall mit einer gymnasialen Oberstufe zu planen, um unseren Kindern und Jugendlich möglichst viele Bildungswege am Schulstandort Wentorf offenzuhalten.
Die Entscheidung über die Schulneubauten ist richtungsweisend und auch finanziell bedeutend.“
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„Wir [bekennen] uns dazu, dass Schulen mehr sind als Bauprojekte. Sie weisen uns die Zukunft und sind ein Bekenntnis zu unserer Bildungspolitik. Deshalb müssen wir jetzt die nächsten Schritte der Planung einleiten.“
Quelle: Anlage zur Vorlage 2024/2/101-1 zur Sitzung des Bürgerausschusses am 02.12.2025.
Kommentar von WiB-online: Spannend ist die Diskrepanz zwischen Ansprüchen der Politik, der Leistungsfähigkeit der Verwaltung u n d dem räumlichen und baulichen Bedarf. Besonders dazu müssten außer „Behauptungen“ auch tatsächliche Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Dies wird eventuell der Raumbedarfsplan, den die Verwaltung erarbeiten soll, beweisen.
Wie bereits im ersten Beitrag in WiB online dargestellt, muss zur Umsetzung dieser Pläne umfangreiche Bauleitplanung betrieben werden. Dies allein wird ein paar Jahre in Anspruch nehmen.
Zu den zu erwartenden Kosten haben wir in unserem ersten Beitrag schon darauf hingewiesen, was auf Wentorf finanziell zukommen könnte. Wegen der „Neuordnung der Schulkostenbeiträge“ muss die Öffentlichkeit auf eine Darstellung warten, was dies konkret für die Finanzierung bedeuten könnte. Die Abschreibung ist jedenfalls auf 80 Jahre festgelegt. Solange wird der Gemeindehaushalt auch belastet.
Die Verwaltung hat derzeit große, auch finanziell sehr große Projekte vor der Brust: Neubau Feuerwehrgerätehaus, Verwirklichung des Rechtsanspruches (2026) auf Ganztagsbetreuung an unserer Grundschule, Neubau der Kita Lütte Lüüd und Neukonzeptionierung des Kinderzentrums, Umsetzung von Straßenunterhaltungs- Sanierungsrungs- und Baumaßnahmen, – um nur das Wichtigste zu nennen. Die Idee, die Gemeinschaftsschule mit einer gymnasialen Oberstufe auszustatten, ist – wie in anderen Bundesländern auch – wohl realistisch. Der Trend der Eltern hält an, dem Kind ein Abitur zu ermöglichen. Abgesehen davon ist die Schulleitung natürlich auch daran interessiert. Da die Abiturprüfung zentral für alle Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben ist und so keine Unterschiede gemacht werden, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung leichter sei als die andere. Entscheidend ist in jedem Fall der Elternwille. Die Eltern suchen i.d.R. die passende Schule für ihr Kind aus.