6 Kommentar(e) im Thema “Nichts dazu gelernt? Der Finanzausschuss stellt Weichen!

  1. Hallo und guten Tag,

    als Gemeindevertreter hat man es schon schwer. Jetzt wollten wir aus den Erfahrungen zur Planung des Feuerwehrgerätehauses lernen – und nun ist das auch wieder falsch. Ein bisschen mehr Fairness wäre schön.

    Bei der Feuerwehr sind wir über die Raumplanung gegangen. Diese ist in sehr vielen Sitzungen immer weiter verfeinert und dann entschieden worden. Dann folgte die Planung auf Basis dieses Bedarfs. Wenn man dann merkt, das wird teuer, kann man kaum zwei Jahre zurückgehen und wieder von vorn anfangen – selbst wenn wir das gewollt hätten.

    Bei der Schule wollten wir daher genau ganz am Anfang einmal klären, ob das überhaupt für die Gemeinde finanzierbar ist oder uns überfordert – also noch lange bevor wir in die Planung gehen. So wollen wir vermeiden, dass wir jahrelang darüber streiten, warum der Raumbedarf für Gemeinschaftsschüler 50 % größer ist als für Gymnasiasten etc etc. – und zum Schluß merken, dass wir das ohnehin nicht finanzieren können.

    Man könnte auch sagen, wir haben die Anregungen aus WiB aufgenommen. Daher verstehe ich die Kritik daran nun nicht.

    Inzwischen hat sich das Schulgesetz des Landes geändert. Wir können zukünftig echte Kosten auf benachbarte Gemeinden umlegen, die Schüler zu uns schicken. Das bedeutet in etwa, dass Wentorf nur rd. 40 % der Investition selbst tragen muss.

    Gerne trage ich weiter zur Versachlichung bei.

    Grüße
    Peter Meyer

    1. Es hat wohl wenig bis gar nichts damit zu tun, ob ein oder alle Gemeindevertreter unfair behandelt werden. Der Kommentar von Herrn Meyer trägt auch nicht dazu bei, das Thema zu versachlichen. Ganz im Gegenteil:
      Nun wird wirklich deutlich, dass bis heute die gesetzlichen Grundlagen nicht bekannt sind und damit weiterhin Bauchentscheidungen möglich sind. Der fiktive Antrag an die Verwaltung besteht nur aus Annahmen und beweist in keiner Weise eine Finanzierbarkeit oder Nichtfinanzierbarkeit. Eine „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ wie die Berechnung bezeichnet wird, ist es nicht.
      Die Herangehensweise mit den Worten (Zitat:) „Die CDU-Fraktion würde gern, wie andere Fraktionen auch, ein neues Gymnasium und eine neue Gemeinschaftsschule an einem gemeinsamen Standort errichten“ zeugt davon, dass der dritte oder vierte Schritt vor dem ersten gemacht werden soll, denn zunächst fehlt es an einer Bedarfsanalyse. Die Ergebnisse aus den „Konsensworkshops von 2023“ geben den Bedarf für ein ganzes „Schulzentrum“ überhaupt nicht her. (Quelle: Bürgerausschuss 02.05.2023, Phase 0 – Bedarfsermittlung Wentorfer Schulen)
      Die genannten Schulen wurden in den letzten 25 Jahren jährlich nach den Wünschen der jeweiligen Schulleiter und Schulkonferenzen erweitert und umgebaut. Das hat die Gemeinde als Schulträger einen Haufen Geld gekostet. Wenn nun der Wunsch der Gemeindevertretung (nicht der Schulen) besteht, alles einzureißen und neu zu machen, so muss man zwangsläufig erst einmal prüfen, wie es an den vorhandenen Standorten ermöglicht werden kann. Sowohl am Gymnasiumsstandort als auch am Standort der Gemeinschaftsschule sind genügend Potentiale vorhanden.
      Seit Monaten wird der Eindruck erweckt, in Wentorf wären die Schulen weder zeitgemäß noch gut ausgestattet, wie es in anderen Städten und Gemeinden der Fall sein mag. Dem ist jedoch zu widersprechen! Der Schulträger ist den Wünschen der Schulen ohne wenn und aber immer nachgekommen. Die inhaltlichen Änderungen in den Schulen, die da heißen „weg vom Frontalunterricht“, ist nicht Sache des Schulträgers, sondern Sache des Landes zusammen mit seinem „Personal“, dem Lehrkörper. Lehrer und Lehrerinnen müssen in ihrer Ausbildung eine andere Form des Unterrichtes erlernen, sie müssen in die Lage versetzt werden, in ihrem Unterricht die strengen und umfangreichen Vorgaben des „Lehrplans“ in die tägliche Praxis umzusetzen. Sie müssen lernen, zu kommunizieren und ein gutes Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern aufbauen. Eine schwierige Aufgabe, für die es auch Rückhalt „von oben“ bedarf. Noch einmal gesagt: das ist nicht die Sache des Schulträgers.

      Die Anfrage der CDU Fraktion sah auch eine weitere Annahme vor: die Gründung eines Schulverbandes. Dazu wurden überhaupt keine Aussagen gemacht. Vermutlich, weil von vornherein fest steht, dass damit die Kosten explodieren (allein schon durch den beispiellosen Verwaltungsaufwand, den die angeschlossenen Gemeinden mit bezahlen müssten).

      Die Aussage „Wir können zukünftig echte Kosten auf benachbarte Gemeinden umlegen, die Schüler zu uns schicken.“ ist sachlich leider falsch. Die Gemeinden „schicken“ nicht Kinder nach Wentorf, sondern die Eltern entscheiden sich dafür. Die Wentorfer Schulen sind so ausgelegt, dass sie „auswärtige“ Schülerinnen und Schüler benötigen um ihren Standard überhaupt halten zu können. Nur 50% der Schülerinnen und Schüler kommen aus Wentorf.

      Wenn die Umlandgemeinden bei dem angenommenen Konstrukt 60 % (auch der Investitionskosten) übernehmen sollen, wird die eine oder andere Gemeinde evtl. nach anderen Lösungen suchen, als ein teueres Schulzentrum zu finanzieren, für das es keinen sachlichen Grund gibt.

      1. Zu Ihrem Beitrag möchte ich, als Schulleiterin der Gemeinschaftsschule Wentorf, einige Punkte klarstellen:
        1. Die Behauptung, dass die Schulen in Wentorf „in den letzten 25 Jahren jährlich nach den Wünschen der jeweiligen Schulleitungen und Schulkonferenzen erweitert und umgebaut“ worden seien, entspricht leider nicht der Realität. Vielmehr mussten wir z.B. unseren dringenden Erweiterungsbedarf schon vor Jahren durch bereits stark gebrauchte Container decken.
        2. Ebenso muss ich der Aussage widersprechen, der Schulträger sei „den Wünschen der Schule ohne Wenn und Aber immer nachgekommen.“ So wurde z.B. erst nach langem Warten und wiederholten Anfragen im Sommer 2024 der Fußboden der Container-Klassenräume saniert – ein Austausch, der bereits 2021 angemeldet worden war.
        3. Schönheitsreparaturen wurden in der Vergangenheit ebenfalls nur sehr zögerlich durchgeführt. So haben wir zehn der Container-Klassenräume eigenständig mit Hilfe von Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern gestrichen. Eine umfassende Renovierung der Klassenräume und Teile der Flure im Hauptgebäude wurde von der Gemeinde erst 2022/23 in Auftrag gegeben – nach vielen Jahren des Wartens. Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich die Mühe zu machen, uns zu besuchen und sich bei einer Führung durch die Schule selbst ein Bild zu machen. Dies würde helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den tatsächlichen Bedarf der Schule vor Ort wahrzunehmen.
        4. Ein moderner Schulbetrieb lässt sich nicht alleine z.B. durch die Ausstattung mit digitalen Tafeln definieren. Es geht um ein komplexes Zusammenspiel aus Infrastruktur und angemessenen Räumlichkeiten, anders gesagt, um die für den heutigen Unterricht notwendigen Rahmenbedingungen.
        5. Abschließend möchte ich betonen, dass es auch die Verantwortung des Schulträgers ist, sicherzustellen, dass eine Schule ihrem Bildungsauftrag gerecht werden kann. Dass beispielsweise eine Sporthalle ohne Ersatz abgerissen wird, ist ein schwerwiegender Einschnitt in unser Bildungsangebot. Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig der Dialog und die Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Eine sachliche Diskussion und der direkte Austausch mit den Beteiligten vor Ort wäre professionell und respektvoll und tragen mehr zur Weiterentwicklung der Schule bei als öffentliche Spekulationen. Ein respektvoller Umgang mit dem Thema Bildung setzt voraus, dass alle Akteur*innen offen und gut informiert zusammenarbeiten – zum Wohle der Schülerinnen und Schüler.
        Mit freundlichen Grüßen
        D. Junghans
        Rektorin

  2. Ein Statement der Gemeindevertretung wäre sicher interessant – einfordern kann der Bürger es wohl nicht. In der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung (21.12.2024) oder im Finanzausschuss (14.12.2024) können jedoch Fragen gestellt werden.
    Sie haben es richtig verstanden: die Vorgaben sind einzuhalten. Wie die Gemeinde diese Aufgabenerfüllung jedoch versteht, ist eine Sache der Fachkenntnisse insbesondere in der Verwaltung, aber auch in der Politik. Die gesetzlichen Vorgaben sind bei einem ehrenamtlichen Gremium oftmals nicht bekannt.
    Wir Bürger können die Konsequenzen aus „schlechter Arbeit“ oder Unzufriedenheit mit den Beschlüssen nur durch unseren Wählerwillen zum Ausdruck bringen. Daher sollte jede interessierte Bürgerin/Bürger die politischen Beschlüsse verfolgen und sich auch einbringen durch Fragen und Anregungen. Dafür gibt es auch WiB online! Wir haben Wentorf im Blick.

  3. Danke Monika Lohmann!
    Mich würde ein Statement der Gemeindevertretung interessieren. Kann „der Bürger“ das einfordern? Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Vorgaben einzuhalten, richtig?

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