
Foto: Pixabay
Am 30. Juli veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung ihren alle zwei Jahre erscheinenden Kommunalen Finanzreport zur aktuellen finanziellen Situation der Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Danach wurde 2024 das mit 25 Milliarden Euro größte kommunale Defizit der bundesdeutschen Geschichte verbucht. Und beim Ausblick für die kommenden Jahre ist die Stiftung pessimistisch: Das strukturelle Problem der Sozialausgaben sei ungelöst, die Inflation hat das Ausgabenniveau dauerhaft erhöht und die Konjunktur bleibt schwach.
Die Kommunen Schleswig-Holsteins reihen sich mit einem Defizit von fast einer Milliarde Euro in diese Bewertung ein. Von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten erzielte keine Kommune ein Plus. Die als Krisenindikator angesehenen Kassenkredite, dem „kommunalen Dispo-Kredit“, erreichten fast eine halbe Milliarde Euro, dreimal so viel wie im Vorjahr. Während die Steuereinnahmen stagnierten, stiegen die Ausgaben insbesondere für Personal, Sachaufwand und Soziales. Frau B. Mohn, die Vorständin der Bertelsmann Stiftung sieht durch die vorgelegten Zahlen sogar die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig in Frage gestellt.
Wenn man davon ausgeht, dass der am 22.11.2024 von der Bürgermeisterin gezeichnete 5. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2023/2024 in etwa die Größenordnung des Jahresergebnisses 2024 darstellt, kann man ungefähr abschätzen, wie die Gemeinde Wentorf bei Hamburg im Vergleich zu anderen Kommunen in Schleswig-Holstein dasteht. Der Ergebnis-PLAN sah für 2024 ein Defizit von rund 4,8 Mio. € vor, eine Dimension, die in den Vorjahren im IST in etwa ausgeglichen wurde. Das funktioniert diesmal nicht: das Defizit liegt in der Größenordnung von 2,6 Mio. €. Allerdings besteht keine Notwendigkeit auf Kassenkredite zurückzugreifen. Insofern steht Wentorf aktuell finanziell besser da als die meisten Kommunen Schleswig-Holsteins.
Fazit des 5. Nachtragshaushalts ist, dass der Bestand liquider Mittel weiter durch die geplanten Investitionsmaßnahmen belastet wird und deren Umsetzung künftige Kreditaufnahmen erfordert. Zwar wird die Gemeinde gerade durch die Investitionstätigkeit ihrer Pflicht zur Aufgabenerfüllung gerecht, doch ist bei künftig notwendigen Investitionen das finanzielle Wohl der Gemeinde zu wahren und die Vorhaben mit Augenmaß und Bedacht voranzutreiben. Dieser Beschreibung ist aus Sicht des Autors nichts mehr hinzuzufügen.
