Der Hauptausschuss hat am 17.06.2024 einstimmig beschlossen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, einen öffentlich-rechtlichen „Vertrag über den Betrieb einer gemeinsamen internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg“ abzuschließen.
Was das heißt? So genau kann das wohl keiner sagen. Aus den bereitgestellten Unterlagen geht es jedenfalls nicht hervor, dennoch wurde der Beschluss gefasst.
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um, mit dem Ziel Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, vor Repressalien zu schützen. Whistleblowern solle es so möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen (§ 1 HinSchG). Dies gilt für alle Arbeitnehmer:innen, sowohl in der Wirtschaft, als auch im öffentlichen Dienst – und auch für Beamte, die ja bekanntermaßen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrer Dienststelle stehen.
Für die Gemeinde Wentorf als kommunaler Arbeitgeber hat der Kreis Herzogtum Lauenburg vorgeschlagen, die interne Meldestelle beim Kreis anzusiedeln. Der Kreis beabsichtigt, diese Aufgabe an einen Dritten, nämlich der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mit Sitz in Schwerin zu übertragen. Die Kosten für den Grundbetrieb der Meldestelle werden durch den Kreis getragen. Bei konkreten Einzelfällen trägt die Kommune die Kosten.
Quellen: Gemeinde Wentorf, Allris Bürgerinformationssystem, KUBUS, info@kubus-mv.de
Kommentar: Fallen bisher Unregelmäßigkeiten, vermeintliche Gesetzesverstöße, und z.B. schlechte Organisation unter das Dach der Verschwiegenheit bzw. des Dienstgeheimnisses, sieht es jetzt so aus, dass „Whistleblower“ nicht mehr zu befürchten haben, disziplinarisch belangt zu werden. Ein interessanter Ansatz, um eventuelle Fehlentwicklungen rechtzeitig stoppen zu können? Das würde auch bedeuten, dass nichtöffentliche Beratungen der Meldestelle öffentlich gemacht werden können, ohne dass der „Meldende“ Konsequenzen zu befürchten hat. Schauen Sie sich bei ihrem Arbeitgeber einmal um, ob dort ein „Meldesystem“ etabliert wurde.
Ihr Kommentar ist leider nicht zielführend, da Sie den Hintergrund der Whistleblowerrichtlinie nicht ganz verstanden zu haben scheinen. Schon mal von Julian Assange gehört?
Nicht nur im öffentlichen Dienst werden Mitarbeiter:innen abgemahnt, gekündigt oder geschnitten, die den Mut aufbringen, um widerrechtliche Vorgehensweisen zu verhindern. Oder ihre Bemühungen bleiben bei den zu beteiligenden Dienstvorgesetzten „hängen“. Auch in der sogenannten „freien Wirtschaft“ ist es strafbar, über Unternehmensgeheimnisse zu plaudern.
Mit der Umsetzung der Richtlinie sollen Repressalien nicht mehr möglich sein sollen.
Warten wir einmal den ersten Fall und die Betroffenheiten, die dann entstehen werden, einmal ab.
Die Welt, nein, Deutschland, wird immer verrückter. Seit Jahrzehnten wird immer wieder gefordert WIR MÜSSEN DIE BÜROKRATIE ABBAUEN. Und was passiert? Da wird eine EU Whisleblower-Richtlinie eingerichtet, da wird eine Meldestelle in Schwerin eingerichtet. Mit wie viel Mitarbeitern? Es ist doch selbstverständlich, dass man Missstände meldet und abstellt! Und wenn man meint, dass die Mitarbeiter Repressalien befürchten, kann man am Eingang des Büros auch ein großes Schild aufstellen:
Liebe Mitarbeiter und innen, machen Sie Verbesserungsvorschläge oder weisen Sie Ihre Vorgesetzten auf Missstände hin. Seien Sie sicher, ab heute werden Sie dafür gelobt oder sogar befördert.