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Es gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Entsorgung von Bauschutt. Ziel ist es, unbelastete mineralische Abfälle getrennt zu sammeln, um sie besser recyceln zu können.
Was ist unbelasteter Bauschutt?
Unbelastet bedeutet: Die Materialien sind frei von Anhaftungen, Farben, Beschichtungen oder sonstigen Schadstoffen. Nur so können sie recycelt und als Rohstoff wiederverwendet werden – bei belastetem Material ist das nicht möglich. So entsteht aus altem Beton neuer Straßenunterbau und aus Ziegeln wieder Baustoffe für neue Projekte.
Dazu zählen unter anderem:
-Dachziegel ohne Anhaftungen
-Pflastersteine und -platten
-Randsteine, Betonwerksteine, Rasengittersteine
-Stampfbeton, unverputzter Ziegelbruch
-Naturstein, Kies, unverputzter Kalksandstein
Umsetzung bei der AWSH ab 1. September 2025
Damit die getrennte Sammlung möglich ist, benötigen die Recyclinghöfe zusätzliche Container. Da nicht an allen Standorten ausreichend Platz vorhanden ist, ergeben sich folgende Änderungen:
- Recyclinghöfe: Ahrensburg, Lauenburg und Trittau
Ab 1. September 2025 ist dort keine Abgabe von Bauschutt oder gipshaltigen Abfällen mehr möglich. - Alle anderen AWSH-Recyclinghöfe
*Privathaushalte: Bauschutt und gipshaltige Abfälle können weiterhin angeliefert werden bitte vorher sauber trennen.
*Gewerbebetriebe und nicht private Anlieferer: Ab 1. September 2025 überhaupt keine Annahme mehr von Bauschutt, gemischten Bau- und Abbruchabfällen, gipshaltigen Abfällen sowie Asbestzement (z. B. Eternit).
Hintergrund
Mit der neuen Regelung setzt der Gesetzgeber auf eine bessere Trennung von Bauabfällen, um hochwertige Recyclingquoten zu erreichen und Ressourcen zu schonen. Die AWSH setzt diese Vorgaben zum 1.September 2025 um. Weitere Informationen finden Sie unter: www.awsh.de und dem Flyer zum Thema Bauschutt
