Im Juni 2024 hatten Teile der Gemeindevertretung eine Anfrage im Finanzausschuss gestellt, ob die Gemeinde es sich leisten könnte, ein neues, teures Schulzentrum in Wentorf zu planen und zu bauen. Die Verwaltung hatte den Auftrag, zwei Finanzierungsvarianten gegenüberzustellen:
- die sog. Eigenfinanzierung, d.h. die Gemeinde macht mit dem eigenen Personal und weiteren Fachleuten alles selbst, plant, baut und finanziert oder
- über ein sog. ÖPP Verfahren (Öffentliche-Private-Partnerschaft), bei der ein privater Investor nach Vorgaben der Gemeinde im Gemeindegebiet plant, entwirft, baut und finanziert und mit einem „partnerschaftlichen Vertrag“ absichert.
Vorgabe für den Variantenvergleich: angenommene Kosten für ein Schulzentrum in Höhe von 100 Mill. Euro.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.10.2024 wurde diese Annahme aufgegriffen. Um zu einem Ergebnis zu kommen, mussten verwaltungsseitig viele weitere Annahmen hinzugefügt werden. Ergebnis ist eine als „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ bezeichnete Vorlage, die genau genommen nur aus Fiktionen und Annahmen besteht und wenig Aussagekraft hat – besonders weil nicht geklärt ist, auf welcher Fläche das Schulzentrum errichtet werden soll. Weder der Verwaltungsvortrag, noch die Vorlage ( 2024/1.2/166 ) und auch nicht die Wortbeiträge im Ausschuss wiesen auf die zwingende Notwendigkeit hin, eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung nach den gesetzlichen Anforderungen zu erarbeiten. Dieser Fehler war schon bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses gemacht worden, was verhängnisvolle Folgen hatte, den gesamten Planungsprozess erheblich verzögerte und zu einer Kostenexplosion führte.
Die gesetzlichen Anforderungen in allen Haushaltsgesetzen sowohl im Bund als auch in den Bundesländern findet sich für die Gemeinden in § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung SWH:
„Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“
Anders gesagt: es muss zwingend ermittelt werden, ob der Erhalt und der Ausbau der Bestandsgebäude (sowohl des Gymnasiums als auch der Gemeinschaftsschule) wirtschaftlicher wäre, als ein kompletter Neubau an anderer Stelle – auch unter Berücksichtigung der Kosten für den Grunderwerb. Dieser wird notwendig sein, da die Gemeinde nach eigenen Angaben über keine geeigneten Flächen verfügt. Weiter heißt es in der Gemeindehaushaltsverordnung:
„Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Bauten und Instandsetzungen an Bauten sollen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. …“
Diese (realistische) Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt viele Parameter voraus und sollte, wenn das Know how nicht ausreicht, von einer unabhängigen Stelle erarbeitet werden. Vorher jedoch müsste der Standort ermittelt und gekauft werden. Und dies wird 100 Millionen Euro sicher übersteigen. Im Finanzausschuss wurde darüber kein Wort verloren. Die sich anschließende Diskussion ließ jedoch den Willen erkennen, an dem Gedanken eines neuen Schulzentrums festzuhalten. Aus dem Seniorenbeirat wurde die Frage gestellt, wie denn das ÖPP-Verfahren beim Bau des Kinderzentrums (Grundschule und Kita Lütte Lüüd/eingeweiht 2013) verlaufen und vor allem wie es finanziert worden sei. Die Frage konnte nicht beantwortet werden. Dabei hatte der Bau des Kinderzentrums landesweit Aufmerksamkeit erweckt, gerade weil es im ÖPP Verfahren geplant, finanziert und errichtet wurde. „Ein erster Schritt ist durch diese Berechnungen gemacht“ so der Finanzausschussvorsitzende. Die betroffenen Schulen haben bereits ihre Ablehnung signalisiert. Der Kinder – und Jugendbeirat wurde dazu noch nicht gefragt. Die Öffentlichkeit auch nicht.
WiB-Online regt eine Bürgerbeteiligung zu der Frage an:
KÖNNEN WIR UNS DAS ALLES LEISTEN?
Danke Monika Lohmann!
Mich würde ein Statement der Gemeindevertretung interessieren. Kann „der Bürger“ das einfordern? Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Vorgaben einzuhalten, richtig?
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht.