Anlässlich des WiB-Online Artikels „Hintergründe zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Fritz-Specht-Weg“ vom 23.12.2023 haben wir eine Vielzahl von Zuschriften erhalten, die wir leider nicht alle wiedergeben können. Wir freuen uns aber, dass unser Bestreben, im Vorfeld der kommenden Einwohnerversammlung am 01.02.2024 Wentorfer Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend zu informieren, auf eine derart große Resonanz gestoßen ist und wir werden die Recherchen hierzu natürlich entsprechend fortsetzen. Die Mühe, alle Sitzungsprotokolle, Haushaltspläne und sonstige relevante Veröffentlichungen auf der Gemeindeseite www.wentorf.de zu sichten, hat sich wirklich gelohnt.
Bedauerlicherweise hat nicht jeder den Beitrag sorgfältig gelesen oder nicht richtig verstanden. Es gab höchst emotionale Debatten, die in einer Reihe von Pressemitteilungen endeten.
Wer unseren Artikel aufmerksam gelesen hat, bemerkte, dass er sich nicht gegen unsere Wentorfer Feuerwehr richtet. In der auch heute von WiB-Online parallel veröffentlichten Presseerklärung der Wentorfer Feuerwehr vom 28.12.23 wird dies sachlich auch noch einmal klar dargestellt.
Die damalige Gemeindevertretung und die damaligen Verwaltungsvertreter haben im Jahr 2019 ein Lehrstück zelebriert, wie es eine Gemeindevertretung und deren Verwaltungschef nicht machen sollten. Als zentraler Fehler wird bei diesem Planungsprozess insbesondere die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich. Daraus gilt es für die Zukunft zu lernen! Bei dem jetzigen Stand der Planung ist es nun nach Sicht von WiB-Online mehr als überfällig, die Öffentlichkeit in einer Einwohnerversammlung zu informieren und aufzuklären – und mehr als das – auch einmal Farbe zu bekennen. Demokratie lebt von den Instrumenten, die unsere Verfassungsgeber allen Bürgern eingeräumt haben. Demokratische Prozesse sollten und müssen auch gelebt werden.
WiB-Online hat seine Informationen zu diesem Artikel ausschließlich aus den in der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Sitzungsprotokollen bezogen. WiB-Online denkt sich also nichts aus, fügt nichts hinzu, zitiert nicht aus anderen Zeitungen, sondern stützt sich ausschließlich auf das, was die Gemeinde in ihren Sitzungen protokolliert hat.
Verschiedene Kommentare werfen WiB-Online vor, es würden keinerlei Quellen genannt. Wir hatten allerdings angenommen, dass zumindest die Wentorfer Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wüssten, wo man diese findet. Man schaut über den Sitzungskalender im Bürgerinformationssystem in die Protokolle und Vorlagen. Dies funktioniert übrigens über Jahre zurück! Und selbst das, was im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung beschlossen wurde, muss am Ende der Sitzung (nicht Monate oder gar Jahre später) veröffentlicht werden. „Geheim“ ist also nur der Beratungsverlauf. Die Beschlüsse müssen zwingend veröffentlicht werden.
Allen Wentorfern sei dies hier kurz erklärt: Auf der Gemeindeseite www.wentorf.de findet man im Hauptmenü unter dem Punkt Politik/Bürgerinformationssystem den Sitzungskalender. Sie können alle öffentlichen Einladungen und Sitzungsprotokolle, die die Gemeinde über den „Sitzungskalender“ angelegt hat, dort finden.
Hier liegt der Fehler im Detail: Es wurden seinerzeit formale und handwerkliche Fehler gemacht.
Zunächst wurde in der 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 22.08.2019 unter TOP 10 „Errichtung und Wahl einer Lenkungsgruppe Neubau Feuerwehr“ ein Sonderausschuss gewählt, der ausschließlich aus Gemeindevertretern bestand. Die Verwaltung unter der Leitung des damaligen Bürgermeisters begleitete den Ausschuss.
Die Verwaltung ist für die Ausführung der Beschlüsse verantwortlich. Zu diesen Aufgaben gehört:
- zu den Sitzungen unter Berücksichtigung einer Ladungsfrist schriftlich einladen,
- eine Tagesordnung aufstellen,
- einen öffentlichen und u.U. auch einen nicht öffentlichen Teil durch den Ausschuss abstimmen zu lassen,
- die Beratungen begleiten und durch ein Protokoll dokumentieren,
- und am Ende jeder Sitzung bekannt geben, welche Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst worden sind.
Im Anschluss einer jeden Sitzung werden die Protokolle angefertigt, von dem jeweiligen Vorsitzenden unterschrieben und dann im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.
Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein schreibt besonders die Dokumentationspflicht in § 41 vor. Im Kommentar heißt es dazu: „Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Niederschrift erstreckt sich auf Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (§46 Abs. 12 GO). Ohne Belang ist, ob in der Sitzung Beschlüsse gefasst wurden. Ziel der Niederschrift ist es, den Ablauf von Sitzungen und die gefassten Beschlüsse zu dokumentieren. … Sie ist schriftlich zu verfassen …. Die Niederschrift hat die Bedeutung eines Beweismittels nach § 415 Zivilprozessordnung (ZPO).“
Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle des Sonderausschusses sind nirgends zu finden. Es wurde nichts veröffentlicht. Dennoch lautet der für die Gemeindevertretung am 12.12.2019 formulierte Beschluss (Top 12, Grundsatzbeschluss zur Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus, Vorlagen Nr. 2019/0102/0221 wie folgt:
„Der Lenkungsausschuss Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus hat sich in seiner Sitzung am 27.11.2019 umfassend mit den unterschiedlichen Varianten auseinandergesetzt. Er hat folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Lenkungsausschuss Baumaßnahme Feuerwehr empfiehlt der Gemeindevertretung den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule.“
Schaut man in den Sitzungskalender zwischen dem 22.09.2019 und 28.11.2019, findet man keine einzige Sitzung. Der Beschluss bzw. die Vorlage lässt jedoch erkennen, dass Sitzungen stattgefunden haben müssen. Die Rechtsvorschriften über die Sitzungen, Einladungen und Protokolle wurden dabei einfach ignoriert.
Wie ist das zu bewerten? Wie war das möglich? Im Verwaltungsdeutsch spricht man in einem solchen Fall von einer „Rechtsverletzung“, sodass die Frage erlaubt sein muss, ob die Beschlüsse des Lenkungsausschusses „Bestand haben“, (so würden es Juristen ausdrücken).
WiB-Online geht davon aus, dass dies in der Einwohnerversammlung am 01.02.2024 aufgeklärt wird.
Nun wird hoffentlich jedem klar, dass diese Fakten mit der Arbeit der Feuerwehr und der Notwendigkeit des Neubaus überhaupt nichts zu tun haben. Die Feuerwehr schreibt selbst, „verantwortlich ist die Politik“. Sie schreibt auch, dass sie selbst das innovative Gebäude in Holzbauweise nicht eingefordert haben.