In den Morgenstunden des 12. November 2025 wurde in der Kirschkoppel 1 (Privatgrundstück) der große Mammutbaum (Sequoia) gefällt. Der Baum hatte über Jahrzehnte das Straßenbild geprägt und galt vielen Anwohnern als markantes Wahrzeichen. Die Fällung erfolgte ohne vorherige Information der Nachbarschaft und führte bei vielen zu Überraschung und deutlicher Verärgerung.
Bereits kurz nach Beginn der Arbeiten erreichten sowohl die Redaktion von Wentorf im Blick – Online als auch die Wentorfer Gemeindeverwaltung zahlreiche Anrufe von Anwohnern. Auf Nachfrage erklärte die Pressestelle der Gemeinde Wentorf, dass auch die Verwaltung selbst zunächst von der Maßnahme überrascht worden sei. Erst nach Rückfrage beim Kreis in Ratzeburg habe sich bestätigt, dass dort eine gültige Fällgenehmigung erteilt worden war. Auch Anwohner, die selbst Kontakt mit der Ratzeburger Behörde aufgenommen hatten, erhielten die gleiche Auskunft.
Die Genehmigung wirft jedoch Fragen auf. Offenbar wurde die Bedeutung des Baumes für das unmittelbare Wohnumfeld in Ratzeburg nicht umfassend berücksichtigt. Zudem wurde die Entscheidung nicht im Vorfeld mit der Gemeinde Wentorf abgestimmt. Die Pressestelle spricht in diesem Zusammenhang von einem „unglücklichen Informationsfluss“ zwischen den zuständigen Stellen des Kreises und der örtlichen Verwaltung.
Zwar wurde die Fällung rechtlich ordnungsgemäß für das betreffende Privatgrundstück genehmigt, dennoch bleibt für viele Beobachter unklar, wie gründlich der Einzelfall geprüft wurde. Der Eindruck, dass die Entscheidung ohne ausreichende Einbindung der lokalen Ebene getroffen wurde, steht im Raum.
Wie auch immer, der Mammutbaum ist unwiederbringlich verloren. Vor diesem Hintergrund richten sich nun die Blicke auf die Wentorfer Politik und Verwaltung. Es stellt sich die Frage, wie derartige Kommunikationsprobleme zwischen dem Kreis Ratzeburg und der Gemeinde künftig vermieden werden können. Der Vorfall zeigt, dass rechtlich korrekte Entscheidungen nicht zwangsläufig als nachvollziehbar oder akzeptabel wahrgenommen werden, wenn sie das Ortsbild oder das Lebensumfeld vieler Menschen betreffen. Hier bedarf es einer engeren Abstimmung und einer sensibleren Handhabung. Zurück bleiben Anwohner, die sich nicht nur über den Verlust eines markanten Baumes, sondern auch über fehlende Information und Transparenz seitens der beteiligten Behörden enttäuscht zeigen.
Wentorf im Blick berichtete bereits in der Ausgabe Nr. 90/2021 über den Mammutbaum. Den Beitrag können Sie hier nachlesen: WiB Nr. 90/2021.
Titelfoto: G. Saborowski/Beitragsfoto: Uli Gröhn
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Wie kann ein Baum am falschen Platz stehen?
Wirklich schade, dass dieser schöne Baum weg ist. Warum hat der neue Eigentümer des Grundstücks, den Baum bloss gefällt? Was geht da im Kopf vor?
Vielleicht ist es gar nicht so schwierig, die Entscheidung zu verstehen, wenn man sich die Frage stellt, wie stünde ich dazu, wenn ich bzw. mein Grundstück betroffen wäre? Berücksichtigt man, wie alt und wie voluminös so ein Baum wird, kann man sich vorstellen, wie sehr die Nutzung der umliegenden Grundstücke und des Straßenraums beeinträchtigt werden. Hier handelt es sich letztendlich um einen falschen Baum am falschen Platz.
Gut und richtig zusammengefasst. Die Reaktion der Gemeinde suggeriert, dass diese eine Genehmigung nicht erteilt hätte, sofern man „die Bedeutung des Baumes für das unmittelbare Wohnumfeld berücksichtigt“ hätte. Ohne weitere Worte!