Unter der Überschrift „Wentorf bekommt zwei neue Schulen“ haben drei Fraktionen den Beschluss des Bürgerausschuss vom 02.Dezember 2024 veröffentlicht.
Nein, liebe Leser, Wentorf soll nicht noch zusätzlich zwei neue Schulen bekommen! Gemeint ist etwas ganz anderes: sowohl das Gymnasium Wentorf (Standort Hohler Weg) als auch die Gemeinschaftsschule (Standort Achtern Höben) sollen nach dem Willen der Mehrheit der Gemeindevertretung vollständig neu errichtet – und möglichst zu einem Schulzentrum zusammengefasst werden. Wunschstandort: Gelände des Kleingartenvereins e.V an der Berliner Landstraße, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet, jedoch seit Jahrzehnten an den Kleingartenverein verpachtet ist. Wann? Das muss noch entschieden werden. Wie? Ein ganz langer Weg.
Das Gelände des Kleingartenvereins
Es ist nicht einfach, die Kleingartenanlage zu verlagern oder gar aufzulösen, denn es gibt eine Reihe von Gesetzen, die die ganze Anlage vor staatlichen Eingriffen schützt (Bundesbaugesetz, Flurbereinigungsgesetz, Kleingartengesetz). Im Moment sind die Kleingärten durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde gesichert. Beide Pläne müssten also neu aufgestellt werden. Vermutlich muss ein Planungsbüro beauftragt werden, denn es gibt in der Gemeindeverwaltung dafür kein Personal. Allein diese dafür anfallenden Kosten und der gewaltige Zeitaufwand sollten zu denken geben. Erst muss es einen Entwurf für die Gebäude und Nebenanlagen geben, um einen Bebauungsplan aufzustellen. Bislang ist es nicht mehr als eine Idee aus dem politischen Raum. Dem Kleingartenverein muss auch ein Ersatzstandort angeboten werden. Wo das sein könnte, ob planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden müssten und was eine solche „Umsiedlung“ kosten würde, ist derzeit nicht bekannt. Die Gemeinde muss jedoch all dies bezahlen.
Die Raumprogramme sollen schon 2025 erarbeitet werden
Die notwendige Erarbeitung des gesamten Raumprogramms für beide Schulen inclusive Lehrschwimmbecken und großen Sportanlagen wie es der Bürgerausschuss beschlossen hat, werden viel Zeit und ebenfalls sehr viel Geld in Anspruch nehmen. Hier wird wohl auf Planungsbüros ausgewichen werden müssen. Die Bürgermeisterin hatte schon während der Sitzung darauf hingewiesen, dass die Verwaltung ca. „bis zum Jahr 2035 ausgebucht sei“. Gleichzeitig beinhaltet ein weiterer Beschluss, die Gemeinschaftsschule mit einer „gymnasialen Oberstufe“ auszustatten. Dann könnte in Wentorf an zwei Schulen das Abitur bei einem entsprechenden Leistungsniveau erlangt werden. Derzeit sind es weniger als 10 Schülerinnen und Schülern aus der Wentorfer Gemeinschaftsschule, die nach der 10ten Klasse das Gymnasium Wentorf besuchen. Die Mindestzahl für eine Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe umfasst 50 Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Leistungsniveau. Die Schulleiterin der Gemeinschaftsschule ging in der Sitzung am 02.12.2024 davon aus, dass 2025 die Genehmigung erteilt wird.
Kann Wentorf sich mit 13.600 *)1 Einwohnern ein Schulzentrum leisten?
Wie hoch könnten die Kosten für ein Schulzentrum sein? Minimum 150 Mio. Euro? Wohl eher mehr. Und wenn es kein Schulzentrum werden soll oder werden kann, dann werden noch Flächen an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet gesucht, die groß genug sind, zwei Schulneubauten aufzunehmen – mit guten Verkehrsanbindungen, d.h. mit ausgebauten Straßen, Wegen und Plätzen, Bussen oder Bahnen. Gibt es solche Flächen? Eventuell müssten sie angekauft werden. Auch diese Kosten wären zu den Neubaukosten einzurechnen. Mit einer groben Schätzung kann man wohl gut und gerne mit mehr als 200 Mio. Euro rechnen. Zur Erinnerung: das Feuerwehrgerätehaus hat mit seinen 20,7 Mio. Euro zunächst einmal Priorität. Im Doppelhaushalt 2025 sind dafür Darlehensaufnahmen i.H.v. 17,2 Mio. Euro und in 2026 10,6 Mio. Euro ausgewiesen.
Beschlüsse ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
Zunächst soll die Verwaltung ein umfangreiches Raumprogramm erstellen, dann müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, bei der die Öffentlichkeit beteiligt werden muss. Fristen müssen beachtet werden, die Schulaufsicht und das Ministerium müssen beteiligt, wenn nicht sogar gefragt werden und wie bei dem Feuerwehrgerätehaus muss auf Bescheide und / oder Genehmigungen gewartet werden, bevor es an die Finanzierungsvorstellungen geht. Wäre dies nicht eine Chance für ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid?
Mit Interesse habe ich den Artikel in der Online-Ausgabe von Wentorf im Blick über die Beratung und Beschlüsse des Bürgerausschusses vom 2. Dezember 2024 gelesen. Leider enthält der Artikel einige Missverständnisse und verkürzt dargestellte Informationen, die einer Korrektur bedürfen.
Zunächst möchte ich betonen, dass die Gemeinschaftsschule Wentorf in den letzten Jahren durchschnittlich 47 Absolventinnen und Absolventen hervorgebracht hat, die die Qualifikation für eine gymnasiale Oberstufe erreichten. Davon wechselte nur ein sehr geringer Teil (1–2 Schülerinnen und Schüler) an die gymnasiale Oberstufe in Wentorf. Die Mehrheit setzte ihre Schullaufbahn in Hamburg, Reinbek, Geesthacht oder Mölln fort. Diese Verteilung hat mehrere Gründe, darunter auch das Fehlen einer eigenen Oberstufe an unserer Schule. Die Behauptung, dass „weniger als 10 Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse das Gymnasium besuchen“, suggeriert jedoch fälschlicherweise, dass die Gemeinschaftsschule nicht genügend potenzielle Oberstufenschülerinnen und -schüler hervorbringt, um die gesetzlich geforderte Mindestzahl zu erreichen.
Eine entscheidende Ergänzung, die im Artikel fehlt, ist, dass es für die Genehmigung einer Oberstufe nicht erforderlich ist, die Mindestzahl von 50 Schülerinnen und Schülern ausschließlich aus den eigenen Abschlussjahrgängen zu generieren. Wie in vergleichbaren Fällen üblich, kommen externe Schülerinnen und Schüler hinzu, wenngleich in begrenztem Umfang. Dies ist ein vollkommen normaler und einkalkulierter Aspekt bei der Planung einer Oberstufe.
Des Weiteren wird im Artikel darauf hingewiesen, dass ich in der Sitzung vom 2. Dezember 2024 davon ausgegangen sei, dass die Genehmigung bereits 2025 erfolgen würde. Diese Darstellung ist falsch. Vielmehr wurde klargestellt, dass die Einführung einer Oberstufe frühestens zum Schuljahr 2026/2027 realistisch ist.
Auch die Unterschiede zwischen den Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule scheinen im Artikel unzureichend berücksichtigt worden zu sein. Diese Unterschiede sind nicht nur organisatorischer, sondern auch pädagogischer Natur und dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden. Beide Schulformen haben ihre Berechtigung und erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Bildungssystem. Der Vergleich hinkt – wie so oft bei Äpfeln und Birnen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschulung von Wentorfer Schülerinnen und Schülern in Hamburg für die Gemeinde jährlich erhebliche Kosten verursacht. Eine eigene Oberstufe könnte diesen finanziellen Abfluss mindern und gleichzeitig das Bildungsangebot vor Ort stärken.
Solider Journalismus sollte faktenbasiert und ausgewogen berichten. Ich würde mir in diesem Sinne wünschen, dass künftige Beiträge sorgfältiger recherchiert und die Perspektiven aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Diana Junghans
Schulleiterin der Gemeinschaftsschule Wentorf
„Faktenbasiert und ausgewogen berichten“ dieser Meinung sind wir ebenfalls. Zwar hat Ihr Kommentar mit dem Beitrag von WiB online so gut wie gar nichts zu tun, dennoch bietet er Aufklärung für die Leserinnen und Leser.
Ihr Kommentar beschäftigt sich mit den Voraussetzungen zur Installation einer Oberstufe. Der WiB online Beitrag lediglich mit den Konsequenzen für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg.
WiB hat die Folgen aufgezeigt, die für den Kleingartenverein eintreten können und vor allem, wieviel Arbeit auf Verwaltung, Ausschüsse und Gemeindevertretung zukommen – nämlich zunächst umfangreiche Bauleitplanung. Was das Projekt „Schulzentrum“ bzw. der Neubau sowohl der Gemeinschaftsschule als auch des Wentorfer Gymnasiums für die Finanzen der Gemeinde bedeuten kann, ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ebenfalls nicht ohne Bedeutung.
Außerdem blieb die Frage unbeantwortet, was es für Konsequenzen haben kann, zwei gymnasiale Oberstufen in einem Ort, möglichst noch am selben Standort zu haben.
Diese ebenfalls nicht unerhebliche Frage haben Sie in Ihrem Kommentar nun beantwortet. Recht herzlichen Dank dafür, auch wenn dies gar nicht Gegenstand des Beitrages war.
Der Schulleiter des Gymnasiums war gefragt worden, wieviele Schülerinnen und Schüler von der Wentorfer Gemeinschaftsschule an des Wentorfer Gymnasium wechseln – und dies sind lediglich – wie Sie es schreiben – eins bis zwei SuS. Zu Recht machen Sie jetzt deutlich, dass eine große Anzahl Ihrer Schülerinnen und Schüler nach Hamburg oder in das Umland ausweichen und dass dies „für die Gemeinde erhebliche Kosten verursacht“. Die Frage, warum diese Schülerinnen und Schüler sich nicht für das Wentorfer Gymnasium entscheiden, bleibt für uns jedoch unbeantwortet.
Was wirklich beschlossen worden ist und welche Ihrer Argumente Eingang in das Protokoll finden werden oder gefunden haben, ist bis heute (08.01.25) leider nicht bekannt, da das Protokoll nach über vier Wochen immer noch nicht vorliegt.