
In unserer Druckausgabe im April hatten wir Ihnen berichtet, dass sich die Gleichstellungsbeauftragte Birte Hildebrandt nach 18 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit zum 31.12.2021 von der Gemeinde verabschiedet hatte.
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben fünf bis sechs Sitzungen benötigt, um am 16. Mai endlich zu beschließen: „Ja, wir wollen weiterhin eine Gleichstellungsbeauftragte haben, und zwar zu den gleichen Bedingungen und Konditionen, wie bisher.“
Wie wichtig die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten auch heute noch ist, haben wir in unserer Druckausgabe beschrieben.
Bewerben Sie sich, in der Septembersitzung möchte der Hauptausschuss entscheiden, wer das Amt übernehmen soll.
Die Bewerbung schicken Sie an:
Gemeinde Wentorf bei Hamburg
-Zentrale Dienste-
Hauptstraße 16
Kennwort: Gleichstellungsbeauftragte
21465 Wentorf bei Hamburg
oder per E-Mail an Bewerbungen@wentorf.de
Für Fragen steht Ihnen Frau Duvan unter der Tel.-Nr.: 040/72001-252 zur Verfügung.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind beschrieben im §5 der Gemeindehauptsatzung:
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung,
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde,
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung von hilfesuchenden Frauen,
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters; sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht gebunden.
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihrer Aufgabe an allen Vorhaben möglichst so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.
(6) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Ganz ehrenamtlich ist die Arbeit dann doch nicht, Sie bekommen als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale.
Mehr über die Arbeit lesen Sie hier auf den Seiten der Gemeinde.
Man darf sich allerdings fragen, warum hier auch heute noch Birte Hildebrandt abgebildet ist.

In dem Artikel wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass der Hauptausschuss fünf bis sechs Sitzungen benötigt habe, „um endlich zu beschließen“, dass die Gemeinde Wentorf auch weiterhin eine Gleichstellungsbeauftragte haben möchte. Richtig ist vielmehr, dass in dem Hauptausschuss von Anfang an außer Frage stand, dass wir die erforderliche Position einer Gleichstellungsbeauftragten schnellstmöglich nachbesetzen sollten. Der Entscheidungsfindungsprozess hat lediglich dadurch mehr Zeit in Anspruch genommen, dass sowohl die Frage, ob die Tätigkeit auch weiterhin ehrenamtlich oder aber hauptamtlich (Teilzeit) wahrgenommen werden sollte als auch eine etwaige Anpassung der in der Hauptsatzung festgelegten Aufgaben diskutiert wurden. Der Hauptausschuss hat diese Fragen sehr verantwortungsbewusst und sorgsam erörtert und sich nach entsprechender Abwägung in einem übereinstimmenden Beschluss für die Beibehaltung des in § 5 der Hauptsatzung unserer Gemeinde festgelegten Rahmens ausgesprochen.
Dr. Harald Müller
Vorsitzender Hauptausschuss
Vielen Dank für die weiteren Informationen, Herr Dr. Müller.
Aber das können wir einfachen Wentorfer Bürger nicht wissen, wenn solche Themen nichtöffentlich beraten werden. Aus den öffentlichen Niederschriften ist das alles nicht zu erkennen.