
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.03.2022 wurde über den Fortgang der Umsetzung der Grundsteuerreform berichtet:
Schleswig-Holstein hat sich festgelegt
Das Land Schleswig-Holstein hat sich dem sog. Bundesmodell angeschlossen, bei dem das Bewertungs- und Grundsteuerrecht in der Grundstruktur erhalten bleibt. Es wurde aber nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. So wird der bisherige „Einheitswert“ zum „Grundsteuerwert“., der spätestens alle 7 Jahre neu festgestellt wird. Hierfür bedarf es einer Feststellungserklärung durch den Steuerpflichtigen an das Finanzamt. Die erstmalige Feststellung erfolgt ab 01.07.2022.
Für die Festsetzung der Grundsteuer bleibt es bei einem dreistufigen Verfahren aus
– Feststellung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt
– Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt
– Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde Wentorf unter Anwendung des Hebesatzes
Da aufgrund der diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit die ersten Anfragen an die Steuerabteilung gerichtet wurden, wird in den kommenden Tagen ein Info-Flyer des Landes Schleswig- Holstein mit wichtigen Informationen für Eigentümer*innen von Grundstücken auf der Website der Gemeinde hinterlegt.
Quelle: Gemeinde Wentorf
