Am 02.05.24 hat die Gemeinde Wentorf den Bauantrag bei der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg eingereicht. Derzeit wird ein Terminplan für die einzelnen Vergabepakete erarbeitet. Zwischenzeitlich waren Mehrkosten in Höhe von 1 Mio € aufgelaufen, die durch Einsparungen kompensiert werden konnten, so dass die Gesamtsumme von 20,7 Mio € nicht überschritten wurde. Das Bauvorhaben wird begonnen werden mit den Abrissarbeiten des Baukomplexes der alten Hauptschule am Fritz-Specht-Weg, um das Grundstück für den Neubau aufzubereiten. Dies ist geplant für die Zeit ab Oktober 2024.
Parallel prüft des GMSH Gebäudemanagement AöR weiterhin für das Bundesinnenministerium die Unterlagen des Fördermittelantrages für den Bundeszuschuss in Höhe von 4,5 Mio €; sie wurden im März 2024 eingereicht und sind jetzt vollständig. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann der Zuwendungsbescheid des Bundes ausgefertigt werden und erst dann kann mit dem Neubau begonnen werden, falls dann auch die Baugenehmigung vorliegt. Der Rahmenterminplan vom Februar dieses Jahres sah den 09.12.24 für den Baubeginn vor. Zwischenzeitlich wurde geklärt, dass die Abrisskosten der alten Hauptschule in Höhe von knapp 1,6 Mio € nicht mehr Bestandteil der Baukosten des Pilotprojektes sind, so dass unabhängig vom Zuwendungsbescheid abgerissen werden kann. Die Wentorfer Haushaltsansätze wurden entsprechend korrigiert.
Eine von manchen überlegte alternative Nutzung des Gebäudes ist jetzt wohl endgültig nicht mehr möglich, nachdem im Zuge der Anfertigung eines Schadstoffgutachtens ein umfangreicher Wasserschaden entdeckt worden war. Nur noch die Turnhallte kann mit eingeschränkten Umkleidemöglichkeiten genutzt werden.
Wir blicken zurück:
Im Vorlauf der Bundestagswahl 2021 glaubten der damalige Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann und der Wahlkreiskandidat Dr. Thomas Peters – beide CDU – eine Möglichkeit herausgefunden zu haben, wie Wentorf bei den Neubaukosten für ein Feuerwehrgerätehaus entlastet werden kann. Dies schien möglich, indem man ein „Pilotprojekt in innovativer Holzbauweise“ errichtet anstelle eines konventionellen Gebäudes. Es sollte ein Leuchtturmprojekt werden, das die Aufmerksamkeit auf Wentorf und seine Feuerwehr richten würde. Man platzierte im Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums einen Betrag in Höhe von 4,5 Mio € auf der Grundlage grob geschätzter Gesamtkosten in Höhe von 9,3 Mio €. (Pressemitteilung N. Brackmann zur Bundesförderung) Die eigentlich für die Einstellung in den Haushaltsplan vorgeschriebenen Kostenunterlagen gab es nicht.
§ 24 Bundeshaushaltsordnung: „(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.
Zu diesem Zeitpunkt war sich wohl niemand darüber im Klaren, welcher zusätzliche Aufwand mit diesem Schachzug verbunden sein wird und dass der Zuschuss wohl eher nur die Mehrkosten gegenüber konventioneller Bauweise abdecken würde.
Sehr schnell war dann klar, dass die geschätzten Gesamtkosten unrealistisch waren und man war nun bei 12,3 Mio €. Bei diesem Betrag wurde eine europaweite Ausschreibung des Projekts nötig und man brauchte einen Projektsteuerer. Das zunächst beauftragte Planungsbüro wurde für die weiteren Arbeiten nicht mehr tätig und für seine Arbeit abgefunden. Erst allmählich schien den Beteiligten klar zu werden, welche Anforderungen der Bund an dieses Pilotprojekt stellte und dass der Zuschuss keine Entlastung war, sondern allenfalls die Mehrkosten abdeckte. Viel Zeit verstrich und die Kosten stiegen auf 20,7 Mio €. Weitere Nebenkosten außerhalb der Baumaßnahme, z. B. Verlegung der Bushaltestelle (rd. 500.000 €), Verlegung des Radweges, Verlegung der Lichtzeichenanlage, Ersatz für die Sporthalle, deren Nutzer erstmal „auf der Straße sitzen werden“, verstellte Erweiterungsmöglichkeiten für die Grundschule und die KITA Lütte Lüüd ………
Man darf auf die Schlussrechnung im Jahr 2026 (?) gespannt sein. Man darf vor allem gespannt sein, ob und wann der Bundeszuschuss ausgezahlt wird, denn in der Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2025/2026 (Liegenschaftsausschuss am 06.06.2024) wird mitgeteilt, dass der Zuschuss „wohl erst mit Fertigstellung ausgezahlt wird“. Zudem haben wir 2025 wieder Bundestagswahlen und 2026 ein neues Parlament, eine neue Regierung mit einem neuen Finanzminister. Die gegenwärtige Bundesregierung kämpft gerade mit Deckungslücken und zusätzlichem Mittelbedarf bei Einhaltung der Schuldenbremse. Und man darf gespannt sein, wie Wentorfs Haushalt dieses Mammutprojekt verkraften wird, das die Ideengeber des Pilotprojekts 2022 fertig sehen wollten.
Nachtrag: Inzwischen ist auch keine Nutzung der Sporthalle mehr möglich.